Die Fortbildung Erste Hilfe am Kind umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Empfehlenswert ist, dass die Teilnehmer innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung besucht haben.
Unsere Fortbildung soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.
Hier finden Sie Kurstermine "Rotkreuzkurs Erste-Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" in Ihrer Nähe:
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen bieten wir auch Termine für Ihre Einrichtung (geschlossene Grruppe) an.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Hinsichtlich der Anmeldung und ggf. des Verfahrens der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. In der zentralen Informationsplattform der DGUV finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten der meisten Unfallversicherungsträger. Außerdem können Sie dort recherchieren, ob Sie im Vorfeld des Kursbesuches die Kostenübernahme für die Erste-Hilfe-Kurse beantragen müssen. Die zentrale Informationsplattform finden Sie unter folgendem Link: INFO der DGUV